Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der
OZ Performance GmbH – KFZ-Meisterbetrieb
Coloniastraße 21, 44892 Bochum
Telefon: 0234/54453755
E-Mail: info@ozperformance.de
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche vertraglichen Beziehungen zwischen der OZ Performance GmbH (nachfolgend: „Werkstatt“) und ihren Auftraggebern, ungeachtet der Art und des Umfangs der jeweils beauftragten Leistungen.
Die AGB umfassen insbesondere Reparaturleistungen, Diagnosearbeiten, Softwaremodifikationen, Tuningmaßnahmen, Anpassungen an Abgasnachbehandlungssystemen, Getriebe- und Motorarbeiten, Instandsetzungen, Programmierungen eingesandter Komponenten sowie sämtliche hiermit verbundenen Nebenleistungen.
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, sofern die Werkstatt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zustimmt.
Der Auftraggeber bestätigt mit Auftragserteilung, auf die AGB hingewiesen worden zu sein und diese als verbindlichen Bestandteil des Vertrags anzuerkennen.
§ 2 Art und Umfang der Werkleistungen
Die Werkstatt schuldet ausschließlich die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Arbeiten nach den anerkannten Regeln der Technik des Kfz-, Tuning- und Motorsportgewerbes.
Ein Erfolg im Sinne eines garantierten technischen oder rechtlichen Ergebnisses – etwa hinsichtlich Leistungssteigerungen, Verbrauchsreduktionen, Laufkultur, HU/AU-Bestehen, Fehlerfreiheit oder der Dauerhaltbarkeit – wird nur geschuldet, sofern die Werkstatt dies ausdrücklich und schriftlich als Garantie zugesichert hat.
Prognosen, Empfehlungen oder Hinweise der Werkstatt stellen grundsätzlich keine Beschaffenheitsvereinbarungen und keine Zusicherungen im Sinne des Gesetzes dar.
§ 3 Besondere Hinweise bei hoher Laufleistung, Vorschäden und abgenutzten Fahrzeugkomponenten
Der Auftraggeber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Eingriffe an Kraftfahrzeugen mit hoher Laufleistung (regelmäßig ab 150.000 km, insbesondere über 200.000 km), mit alterungsbedingtem Verschleiß oder unbekannten Vorschäden ein erheblich erhöhtes technisches Risiko bergen.
Bei solchen Fahrzeugen können bestehende latente Mängel, Materialermüdungen oder Vorschäden – insbesondere an Motor, Turbolader, Getriebe, Mechatronik, Kupplungen, Hydrauliksystemen, Abgasnachbehandlung und elektrischen Komponenten – durch die Arbeiten der Werkstatt jederzeit akut werden.
Die Werkstatt übernimmt keine Haftung für Schäden, die infolge von Alter, Laufleistung, mangelnder Wartung oder Vorschäden entstehen, auch wenn diese Schäden zeitlich erst nach der Leistungserbringung zutage treten.
Sämtliche Folgeschäden, die aus dem vorbestehenden Zustand des Fahrzeugs resultieren, liegen im alleinigen Risiko des Auftraggebers.
§ 4 Softwaremodifikationen, Tuningmaßnahmen und Stilllegung von Abgasnachbehandlungssystemen
Sämtliche Softwaremodifikationen – insbesondere DPF-Off, AGR-Off, AdBlue-/NOx-Off, OPF-/GPF-Off, Kennfeldoptimierungen, Vmax-Aufhebungen, Schaltkennfeldmodifikationen oder vergleichbare Eingriffe – erfolgen ausschließlich auf ausdrücklichen Wunsch und in voller Verantwortlichkeit des Auftraggebers.
Der Auftraggeber wird vor Durchführung derartiger Arbeiten darauf hingewiesen, dass diese Eingriffe im öffentlichen Straßenverkehr in der Regel unzulässig sind und insbesondere
zum Erlöschen der Betriebserlaubnis,
zum Verlust des Versicherungsschutzes,
zu steuerrechtlichen Konsequenzen,
zu behördlichen Stilllegungen,
sowie zu straf- oder ordnungsrechtlichen Maßnahmen führen können.
Mit Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber verbindlich,
über sämtliche Rechtsfolgen aufgeklärt worden zu sein,
die Modifikationen ausdrücklich zu wünschen,
das Fahrzeug nur in rechtlich zulässigen Bereichen zu verwenden (z. B. Motorsport, Rennstrecke, Privatgelände, Export),
sowie alle rechtlichen Konsequenzen vollständig und allein zu tragen.
Für sämtliche Rechtsfolgen übernimmt die Werkstatt keinerlei Haftung, insbesondere nicht für Bußgelder, Stilllegungen, Versicherungsprobleme, Regressforderungen, steuerliche Maßnahmen oder das Nichtbestehen von HU/AU.
Die Werkstatt haftet ferner nicht für technische Schäden, die aus Softwareänderungen resultieren oder zeitlich anschließend auftreten, insbesondere nicht für:
Motorschäden,
Turboschäden,
Getriebeschäden,
Schäden an Sensorik, Abgasnachbehandlung, Steuergeräten oder Nebenaggregaten.
§ 5 Getriebespülungen und Getriebeinstandsetzungen
Eine Getriebespülung stellt eine Wartungsmaßnahme dar und ist keine Instandsetzung oder Reparatur im Rechtssinne.
Die Werkstatt übernimmt keine Gewähr für das Abstellen von Schaltproblemen oder das Wiedererreichen des Neuzustandes.
Schäden an Getriebekomponenten (z. B. Wandler, Kupplungslamellen, Ölpumpe, Mechatronik, Druckregler) können trotz korrekter Durchführung entstehen; hierfür haftet die Werkstatt nicht.
Verschleißbedingte oder bereits bestehende Schäden werden durch eine Spülung nicht behoben und können jederzeit akut werden; auch hierfür besteht keine Haftung.
§ 6 Einbau kundeneigener oder importierter Fahrzeugteile
Die Werkstatt übernimmt beim Einbau kundeneigener Teile keine Haftung für deren Beschaffenheit, Kompatibilität, Funktionsfähigkeit oder Haltbarkeit.
Insbesondere bei Teilen aus dem Ausland übernimmt die Werkstatt keine Verantwortung für
Materialfehler,
Fertigungstoleranzen,
Minderqualität,
Lieferverzögerungen,
fehlende Gewährleistungsabwicklung.
Alle Folgekosten aus fehlerhaften Teilen (Ein-/Ausbau, Diagnose, Folgeschäden) trägt ausschließlich der Auftraggeber.
§ 7 Diagnose und Fehlersuche
Diagnosearbeiten stellen eine Dienstleistung dar, deren Erfolg nicht geschuldet wird.
Fehlerspeicher, sporadische Fehler oder elektronische Störungen können nicht immer zweifelsfrei lokalisiert werden.
Eine Haftung für unvollständige oder nicht eindeutige Fehlerlokalisierung wird ausgeschlossen.
§ 8 Versandgeschäft / Programmierung eingesandter Komponenten
Der Versand von Komponenten (z. B. Steuergeräte) erfolgt ausschließlich auf Risiko des Auftraggebers.
Die Werkstatt haftet nicht für Verlust, Beschädigungen, Zollverzögerungen oder Transportschäden.
Für Steuergeräteprogrammierungen gelten sämtliche Haftungsausschlüsse des § 4 entsprechend.
§ 9 Abnahme, Standgeld und Pfandrecht
Die Abnahme hat unverzüglich nach Mitteilung zu erfolgen.
Ab dem 24. Stunde nach Abnahmeaufforderung kann die Werkstatt Standkosten erheben.
Bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen besteht ein gesetzliches und vertragliches Werkunternehmerpfandrecht am Fahrzeug.
§ 10 Sachmängelhaftung
Die Sachmängelhaftung beträgt gegenüber Unternehmern ein Jahr; gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Fristen.
Nachbesserungen erfolgen ausschließlich in der Werkstatt.
Eingriffe Dritter führen zum Verlust aller Ansprüche.
Weiterbetrieb trotz erkennbarer Mängel schließt sämtliche Ansprüche aus.
§ 11 Haftungsbegrenzung
Die Werkstatt haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Für Schäden aus
Tuningmaßnahmen,
Softwareeingriffen,
Überlastung von Altkomponenten,
Folgeschäden an Anbauteilen,
Ausfallzeiten
besteht keine Haftung.
Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall, Abschleppkosten oder vergleichbare Folgeschäden ist ausgeschlossen.
Unberührt bleibt die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
§ 12 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Rechnungen bleibt jede Leistung im Eigentum der OZ Performance GmbH.
§ 13 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Bochum.
§ 14 Streitbeilegung
Die OZ Performance GmbH nimmt nicht an Verfahren der Verbraucherschlichtungsstelle teil.
ENDE DER AGB
